Dies gilt gleichermaßen für runde Geburtstage, Hochzeits- und Firmenjubiläen. Sicher möchten auch Ihre Gäste durch ein Geschenk die Freude darüber ausdrücken, dazuzugehören. Wenn Sie zugunsten MS-Erkrankter auf Präsente verzichten möchten, lassen Sie dies Ihre Gäste wissen.
Zur Weitergabe an Ihre Gäste senden wir Ihnen gern Informationsmaterial über MS, unsere Arbeit und das Spendenkonto zu.
Die Geschenkspende erreicht uns über das Spendenkonto: IBAN: DE38 2505 0180 0042 0042 00 bei der Stadtsparkasse Hannover. Selbstverständlich sind auch Geschenkspenden für die Spender und Spenderinnen steuerlich abzugsfähig.
Die Übermittlung einer Zuwendungsbestätigung sichern wir ab einer Spendenhöhe von 300,- € zu. Unterhalb dieses Betrags ist der Nachweis der Überweisung ausreichend. Auf Anfrage teilen wir auch Ihnen als Jubilar oder Jubilarin die Summe der im Zusammenhang mit Ihrer Feier eingegangenen Spenden mit.
In dieser Situation auf Blumen und Kränze zu verzichten, und stattdessen eine Spende zu erbitten, setzt der offenen Frage eine Antwort entgegen.
Meist entscheiden sich Hinterbliebene für diesen Weg:
Sie teilen uns unter 0511 / 968 34-13 oder über kondolenzdms-stiftungde mit, welches Anliegen dem oder der Verstorbenen besonders am Herzen lag – die Förderung der MS-Forschung oder die Notlagenhilfe für MS-Erkrankte.
In der Traueranzeige können Sie auf die beabsichtigte Kondolenzspende hinweisen:
„Anstelle zugedachter Blumen und Kränze bitten wir im Sinne des/der Verstorbenen um eine Spende für die DMS-Stiftung IBAN: DE38 2505 0180 0042 0042 00. Verwendungszweck: Name Ihres/Ihrer Angehörigen“. Die eingehenden Spenden können wir Ihrem Angehörigen/Ihrer Angehörigen dann zuordnen.
Die Namen der Spenderinnen und Spender sowie die Summe der uns im Zusammenhang mit Ihrem Trauerfall übermittelten Zuwendungen nennen wir Ihnen innerhalb eines Monats. Wir bitten um Verständnis, dass es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist, die Höhe der Einzelzuwendungen zu mitzuteilen.
Ab einem Zuwendungsbetrag von 300 Euro erhalten die Spenderinnen und Spender unaufgefordert eine Zuwendungsbescheinigung. Unterhalb dieser Summe besteht die Möglichkeit des Steuerabzugs bei der Finanzbehörde auch durch den Nachweis der Überweisung.
Benötigen Sie hierzu weitere Auskünfte?