Zustiftung/Stifterdarlehen

Zustiftung

Sie möchten ein Herzensanliegen nachhaltig verfolgt wissen?

Eine Zustiftung schafft dauerhaft einen Fonds dessen Zweck Sie selbst bestimmen. Dieser kann nach Ihnen als Stifterin oder Stifter, oder einem Ihrer Angehörigen benannt werden. Das in eine Stiftung eingebrachte Vermögen bleibt erhalten, die Zinserträge stehen immer für Ihr Herzensanliegen zur Verfügung.

Stifterdarlehen

Mit einem Stifterdarlehen, sorgen Sie dafür, dass ein
bestimmtes Förderanliegen aus den Zinserträgen einer von Ihnen zur Verfügung gestellten Summe gefördert wird.

Sollten Sie selbst in Not geraten, ist es jederzeit möglich das Geld zurückzubekommen. Geschieht dies nicht, fällt die Summe im Falle Ihres Versterbens in das Vermögen der DMS-Stiftung und steht dauerhaft dem von Ihnen bestimmten Zweck zur Verfügung.

 

In einem persönlichen und vertraulichen Gespräch lassen sich alle Ihre Anliegen zu den Themen Testament, Zustiftung und Stifterdarlehen klären.

Herbert Temmes 

Stellv. Stiftungsvorsitzender

Forschungsvorhaben,
Nachlässe und Zustiftungen

temmesdms-stiftungde
0511 / 968 34-14