Eine Zustiftung schafft dauerhaft einen Fonds dessen Zweck Sie selbst bestimmen. Dieser kann nach Ihnen als Stifterin oder Stifter, oder einem Ihrer Angehörigen benannt werden. Das in eine Stiftung eingebrachte Vermögen bleibt erhalten, die Zinserträge stehen immer für Ihr Herzensanliegen zur Verfügung.
Sollten Sie selbst in Not geraten, ist es jederzeit möglich das Geld zurückzubekommen. Geschieht dies nicht, fällt die Summe im Falle Ihres Versterbens in das Vermögen der DMS-Stiftung und steht dauerhaft dem von Ihnen bestimmten Zweck zur Verfügung.
In einem persönlichen und vertraulichen Gespräch lassen sich alle Ihre Anliegen zu den Themen Testament, Zustiftung und Stifterdarlehen klären.