Sollten Sie sich diese Frage stellen und darüber nachdenken, wem Sie etwas hinterlassen möchten, gibt Ihnen unsere Nachlassbroschüre Anregungen für die Gestaltung Ihres Testamentes. So schaffen Sie Klarheit für das, was Ihnen wichtig ist und dauerhaft Bestand haben soll.
Sie erwägen ein Testament, ein Vermächtnis zugunsten MS-Erkrankter? Sie möchten die DMS-Stiftung als Begünstigte in Ihrer Lebensversicherung nennen?
Für diese und andere Fragen stehen wir Ihnen in einem unverbindlichen und vertraulichen Gespräch zur Verfügung:
Erste Informationen zu Fragen der Testamentsgestaltung und unserer Arbeit als Stiftung finden Sie in unserer Nachlassbroschüre, die Sie unter: info@dms-stiftung.de anfordern können.
Im Zusammenhang mit Ihren Nachlass gibt es einige grundsätzliche Fragen, für die Sie hier Antworten finden können.
In einer testamentarischen Verfügung zugunsten der DMS-Stiftung können Sie festlegen, welchem konkreten Zweck die von Ihnen hinterlassenen Mittel zur Verfügung stehen sollen. Ebenso können Sie bestimmen, dass Ihr Nachlass einen gesonderten Fonds in der Stiftung bildet, einen bestimmten Namen trägt oder einer ganz bestimmten Personengruppe zu Gute kommen soll.
Mit einem Testament entscheiden Sie selbst, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll. Haben Sie keine Nachkommen, vermeiden Sie, dass das Bundesland in dem Sie leben, Ihr Erbe wird. Ein weiterer Vorteil: Nachlässe an die DMS-Stiftung unterliegen nicht der Erbschaftssteuer. Das von Ihnen Hinterlassene steht dauerhaft ohne Abstriche der MS-Forschung oder MS-Erkrankten in Not zur Verfügung.
Im Falle einer Erbschaft ist es der DMS-Stiftung ein großes Anliegen, Ihrem letzten Willen mit Pietät und Sorgfalt gerecht zu werden. Die DMS-Stiftung leitet alle nötigen Schritte zur Nachlassabwicklung ein, hierzu gehört gegebenenfalls, die Auflösung Ihres Hausstandes und die Kündigung von Verträgen.
Wenn Ihr Testament aufgefunden und dem Nachlassgericht übergeben wird, erfährt die DMS-Stiftung von dort, dass eine Erbschaft vorliegt. Eine vorherige Hinterlegung dort ober beim Deutschen Testamentsregister (www.testamentsregister.de) ist sehr ratsam. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die DMS-stiftung rechtzeitig Kenntnis von Ihren Verfügungen erhält und diese umsetzten kann.
Ein Testament wird erst eröffnet, wenn der oder die Verstorbene begraben ist. Ist es Ihr Wunsch als Erblasser/Erblasserin, dass sich die DMS-Stiftung auch um Trauerfeier und Haushaltsauflösung kümmert, ist es Ihrerseits nötig, Vorkehrungen treffen, damit die Stiftung bereits im Falle des Versterbens benachrichtigt wird. Die Grabpflege kann Teil der testamentarischen Verfügung sein.
Die DMS-Stiftung ist erfahren in allen Dingen, die im Zuge einer Alleinerbenschaft zu erledigen sind. Sie zieht grundsätzlich einen in Erbschafts- und Nachlassfragen erfahrenen Rechtsanwalt hinzu.