Zugewiesene Geldauflagen ermöglichen es der DMS-Stiftung MS-Erkrankten in krankheitsbedingten finanziellen Notlagen zu helfen.
Multiple Sklerose ist die häufigste entzündliche Erkrankung des Zentralen Nervensystems, die bereits im jungen Erwachsenenalter zu Behinderungen führt. Je früher die MS-Erkrankten ihre Arbeitszeit reduzieren müssen oder gar aus dem Erwerbsleben ausscheiden, desto schwieriger ist es, finanzielle Rücklagen zu bilden. Unvorhersehbare Lebensereignisse wie Arbeitsplatzverlust, Trennung oder Erkrankungen anderer Familienangehöriger können so schnell zu einer wirtschaftlichen Notlage führen.
Die DMS-Stiftung betreibt Forschungsförderung mit dem Ziel, die Heil- und Behandelbarkeit der noch immer unheilbaren Multiplen Sklerose weiter voranzubringen.
Dies sichert die DMS-Stiftung Ihnen als Zuweiserin und Zuweiser zu:
Die DMS-Stiftung ist beim OLG Oldenburg (AZ. 4012 E 3649) im Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen aufgeführt. Satzungsänderungen teilt die DMS-Stiftung unaufgefordert und unverzüglich mit. Der Verwendungsnachweis wird fristgerecht übermittelt.
Gerne senden wir Ihnen Informationsmaterial, Überweisungsträger und Adressaufkleber mit der entsprechenden Kontonummer IBAN: DE73 2505 0180 0042 0013 39 zu.
Eine Mitteilung über geldauflagendms-stiftungde genügt.
Sie haben noch Fragen? Unsere Ansprechpartnerin für Zuweisende:
Für eine fristgerechte Überweisung danken wir Ihnen bereits jetzt. Wir bitten zur Zahlung ausschließlich diese Kontonummer zu verwenden: IBAN: DE73 2505 0180 0042 0013 39.
Zu unseren Aufgaben gehört es, den Zahlungseingang umgehend der zuweisenden Stelle mitzuteilen.
Selbstverständlich unterliegt die Abwicklung des gesamten Vorgangs den Datenschutzbestimmungen.
Ein Bußgeld / eine Geldauflage ist nicht steuerabzugsfähig, deshalb erhalten Sie auch keine Zuwendungsbescheinigung.
Uns ist es nicht erlaubt, mit Ihnen Absprachen zu treffen. Wünschen Sie die Möglichkeit der Ratenzahlung, wenden Sie sich bitte an die Behörde, die die Auflage ausgesprochen hat.